Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 25. Oktober 2023 wird als unzulässig verworfen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Rechtsstreit betrifft die Frage, ob die Klägerin nach Klageabweisung durch Gerichtsbescheid, einer nachfolgenden von ihr beantragten mündlichen Verhandlung und einer erneuten Entscheidung in der ersten Instanz, nun durch Urteil, im Rahmen einer gegen das Urteil gerichteten Berufung einen Anspruch auf Übernahme von Kosten für Hörgeräte geltend machen kann.
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