I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betreibt in B. eine Rechtsanwaltspraxis. Er erwarb im Jahre 1973 anläßlich einer Ausstellung sechs Bilder eines mehrfach preisgekrönten Malers. Die Bilder kosteten 50.000 DM (ohne Umsatzsteuer) und sind in der Praxis des Klägers aufgehängt. Für die Bilder beantragte der Kläger eine Investitionszulage von 10vH der Anschaffungskosten nach §
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|