I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist selbständiger Steuerberater in Berlin (West). Er ist mit seinem Büro an das Datev-Erfassungssystem angeschlossen. Zu diesem Zweck kaufte er im Jahre 1978 von der Firma ... einen Bürocomputer und ein Zusatzgerät für Datenfernübertragung. Außerdem kaufte er das Standardprogramm "Bilanzdialog" für 400 DM und ein Programm "zur Steuerung der Datenfernübertragung" für 735 DM.
Während der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt -FA-) dem Kläger für die elektronischen Geräte die Berlinzulage nach §
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