I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist bei den amerikanischen Stationierungsstreitkräften beschäftigt. Er erhielt vom April des Streitjahres 1974 an als ein von der dienstlichen Tätigkeit freigestelltes Personalratsmitglied eine Aufwandsentschädigung von monatlich 50 DM. Diese rechnete der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) im Einkommensteuerbescheid für 1974 zum steuerpflichtigen Einkommen des Klägers. Das Finanzgericht (FG) wies die Klage nach erfolglos gebliebenem Einspruchsverfahren ab.
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