AO (1977) § 42 ; GewStG § 8 Nr. 1, § 12 Abs. 2 Nr. 1 ; StAnpG § 6 Abs. 1, 2 ;
Fundstellen:
BFHE 123, 50
BStBl II 1977, 843
BFH - 04.08.1977 (IV R 57/74) - DRsp Nr. 1997/13518
BFH, vom 04.08.1977 - Aktenzeichen IV R 57/74
DRsp Nr. 1997/13518
»Dem Mindestkredit eines Kontokorrentkreditverhältnisses mit einer Bank wird der Charakter einer Dauerschuld i.S. des GewStG § 8 Nr. 1 und des GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 1 nicht dadurch genommen, daß der Kontokorrentkredit jeweils für zwei bis drei Wochen im Jahr durch Aufnahme eines entsprechenden Kredits bei einer anderen Bank abgedeckt wird.«
Normenkette:
AO (1977) § 42 ; GewStG § 8 Nr. 1, § 12 Abs. 2 Nr. 1 ; StAnpG § 6 Abs. 1, 2 ;
I. Streitig ist, ob Kontokorrentkreditschulden auch dann in Höhe des Mindestkredits als Dauerschulden iS des § 8 Nr 1 und des § 12 Abs 2 Nr 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) zu behandeln sind, wenn sie jeweils für kurze Zeit durch Kredite einer anderen Bank abgedeckt werden.
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