BFH vom 04.10.1984
IV R 16/82
Fundstellen:
BStBl II 1985, 60

BFH - 04.10.1984 (IV R 16/82) - DRsp Nr. 1997/16043

BFH, vom 04.10.1984 - Aktenzeichen IV R 16/82

DRsp Nr. 1997/16043

»Ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe, der Liquidator einer KG ist, kann im Steuerprozeß der KG als ihr Prozeßvertreter auftreten. Da er von Gesetzes wegen vertretungsbefugt ist, kann ihm die Vorlegung einer Prozeßvollmacht der KG nicht aufgegeben werden.«

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine in Liquidation befindliche GmbH & Co. KG, wendet sich gegen die einheitliche Gewinnfeststellung für 1976. Liquidator ist der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater X. Dieser erhob gegen den Feststellungsbescheid nach erfolglosem Vorverfahren Klage. In der Klageschrift bezeichnete er als Klägerin die KG "vertreten durch mich als Liquidator". Die Klageschrift ist auf Briefbogen des Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters X abgefaßt und von ihm unterschrieben worden.