I. 1. Sachverhalt
Die Kläger (= Revisionskläger) zu I. 1. bis 3. (im folgenden Eigentümer genannt) sind Erben der verstorbenen Witwe S. . Ihnen gehört in ungeteilter Erbengemeinschaft ein Grundstück, auf dem Hypothekengewinnabgabe (HGA) als öffentliche Last ruht. Die jährlichen Abgabenleistungen hieraus belaufen sich auf X DM.
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