BFH - 05.06.1970 (III R 33/68) - DRsp Nr. 1997/10170
BFH, vom 05.06.1970 - Aktenzeichen III R 33/68
DRsp Nr. 1997/10170
»Eigene Anteile einer Kapitalgesellschaft sind bewertungsfähige Wirtschaftsgüter, wenn sie weder zur Einziehung bestimmt noch nach den Verhältnissen vom Bewertungsstichtag unveräußerlich sind.«
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