I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) - eine aus zwei Familienstämmen bestehende KG - ist aus der Umwandlung einer GmbH entstanden. Persönlich haftende Gesellschafter waren damals A. und B. sen. In dem Gesellschaftsvertrag vom ... 1938 war vereinbart, daß ihre Witwen eine angemessene Pension erhalten sollten, deren Höhe unter Berücksichtigung der Wirtschaftslage der Gesellschaft und der Witwen von Fall zu Fall festzusetzen sei.
1944 wurde ein neuer Gesellschaftsvertrag geschlossen. Er setzte ausdrücklich alle bisherigen schriftlichen und mündlichen Abmachungen außer Kraft. Für die tätigen Gesellschafter wurden feste Gehälter vereinbart. Eine Pensionsregelung zugunsten der Witwen der geschäftsführenden Gesellschafter sah dieser Vertrag nicht vor.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|