BFH - 08.05.1970 (VII R 52/67) - DRsp Nr. 1997/10147
BFH, vom 08.05.1970 - Aktenzeichen VII R 52/67
DRsp Nr. 1997/10147
»1. Der nationale Gesetzgeber war berechtigt, den Begriff "Ausfuhr" im Sinne des Art. 20. Abs. 2 VO (EWG) Nr. 19/62 für die ErstVOGetr 1963 dahin festzulegen, daß darunter eine Ausfuhr im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 3 AWG vom 28.04.1961 zu verstehen ist. 2. Auf den Widerruf einer Erstattung in Form abschöpfungsfreier Einfuhr nach der ErstVOGetr 1963 sind nicht die Vorschriften der AO, sondern die des allgemeinen Verwaltungsrechts anzuwenden.«
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