I. Der Steuerpflichtige (Antragsteller, Beschwerdeführer) erwarb im Juni 1968 von seinem Schwiegervater, einem Nichtunternehmer, einen gebrauchten PKW für 2.700 DM. Er nutzte das Fahrzeug fortan betrieblich. Das Finanzamt - FA - (Antragsgegner, Beschwerdegegner) setzte in einem Vorauszahlungsbescheid eine Selbstverbrauchsteuer von 8 v.H. auf 2.700 DM=216 DM fest.
Das Finanzgericht (FG) hat den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Vorauszahlungsbescheids abgewiesen. Es hat in seinem Beschluß, der in den Entscheidungen der Finanzgerichte 1970 S. 259 veröffentlicht ist, die Auffassung vertreten, § 30 UStG 1967 mache die Besteuerung des Selbstverbrauchs nicht von einem vorhergehenden Vorsteuerabzug abhängig und wahre damit die Wettbewerbsneutralität. Würde keine Selbstverbrauchsteuer erhoben, wäre der einen Gebrauchtwagen anbietende Unternehmer benachteiligt; der Kaufinteressent würde, um die Selbstverbrauchsteuer zu vermeiden, das Angebot eines Nichtunternehmers annehmen.
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