I. Der Kläger und Revisionskläger (Steuerpflichtiger) ist bis zum 22. November 1962, dem Todestag seines Vaters, in dessen Baugeschäft als Angestellter tätig gewesen. Laut Erbschein sind der Steuerpflichtige, seine Mutter und seine Schwester Erben zu je einem Drittel nach ihrem Vater bzw. Ehemann. In einem Erbauseinandersetzungsvertrag vom 5. Juni 1963 haben die Erben vereinbart, daß der Steuerpflichtige das Baugeschäft des Vaters mit Warenlager, Fahrzeug sowie allen Aktiven und Passiven übernehme. Der Steuerpflichtige hat vom 1. Januar 1959 an eine Tantieme von 6 v.H. des Umsatzes erhalten.
Die Tantieme 1960 hat der Vater des Steuerpflichtigen zunächst nicht ausgezahlt, dafür aber zum 31. Dezember 1960 eine Rückstellung gebildet. Diese Tantieme ist im April 1962 in ein Darlehen zugunsten des Steuerpflichtigen umgewandelt worden, weshalb sie auch im Jahre 1962 zusammen mit dem Arbeitslohn dieses Jahres lohnversteuert worden ist.
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