I. Streitig ist, ob ein nichtselbständig tätiger Arzt, der daneben in selbständiger Tätigkeit für Versicherungsträger und Sozialgerichte fachinternistische Gutachten zur Prüfung von Versorgungsansprüchen und für die Gewährung von Heilmaßnahmen erstellt, für die daraus erzielten Einkünfte die Steuerermäßigung des § 34 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) beanspruchen kann.
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