BFH - 14.05.1970 (V R 117/66) - DRsp Nr. 1997/10181
BFH, vom 14.05.1970 - Aktenzeichen V R 117/66
DRsp Nr. 1997/10181
»Wer ein verpachtetes Unternehmen im ganzen erwirbt, haftet nicht für Betriebssteuern und Steuerabzugsbeträge, die auf die Zeit vor der Verpachtung entfallen.«