I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Beamter. Er betrieb in den Streitjahren 1961 bis 1965 außerhalb seines Wohn- und Arbeitsortes auf eigenem Gelände eine Fischzucht. Auf dem mit Bäumen besetzten Grundstück stand ein an vier Parteien vermietetes Einfamilienhaus mit einem Nebengebäude, in dessen Untergeschoß sich ein Fischverkaufsraum und eine Garage befanden und in dessen Obergeschoß der Kläger drei Räume zu eigenen Wohnzwecken nutzte.
Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) lehnte es ab, Verluste aus Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder Vermietung und Verpachtung bei den Einkommensteuerveranlagungen des Klägers für die Streitjahre zu berücksichtigen.
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