I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Steuerberater in P. Zu seinen Mandanten gehört die N-KG in T.
Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) ordnete bei diesem Unternehmen eine Außenprüfung an, die am 6. November 1980 begonnen wurde und inzwischen abgeschlossen ist. Als Prüfer war -wie in der Prüfungsanordnung angekündigt- Steueramtmann X tätig. Daneben nahm der Steueroberinspektor W, der in den Betriebsprüfungsdienst eingearbeitet werden sollte, an der Prüfung teil.
Die Ehefrau des W ist als Steuerberaterin in P tätig.
Mit seiner Klage beantragte der Kläger festzustellen, daß die Anordnung des FA, den W bei der Außenprüfung der KG einzusetzen, rechtswidrig gewesen sei. Zur Begründung trug der Kläger vor, daß Interessenkollisionen zwischen seinem Mandantenkreis und dem Mandantenkreis der Ehefrau des W entstehen könnten; Interessenkonflikte könnten auch dadurch auftreten, daß der Prüfer lediglich bei solchen Steuerpflichtigen eingesetzt werde, die nicht zum Mandantenkreis seiner Ehefrau gehörten. Schließlich bestehe die Gefahr, daß W sein im Außendienst erworbenes Wissen zugunsten seiner Ehefrau verwende.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|