I. Die Streitsache befindet sich im zweiten Rechtsgang.
Mit notariell beurkundetem Vertrag vom ... 1961 erwarb die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) von einer Erbengemeinschaft mehrere Grundstücke. Das beklagte Finanzamt (FA) stellte den Erwerb von der Grunderwerbsteuer frei gemäß § 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die Befreiung des sozialen Wohnungsbaues von der Grunderwerbsteuer (GrESWG ND). Im Jahre 1962 hoben die Klägerin und die Erbengemeinschaft den Kaufvertrag wieder auf. Die inzwischen an die Klägerin aufgelassenen Grundstücke wurden auf die Erbengemeinschaft zurückübertragen und von dieser größtenteils anschließend an eine Kommanditgesellschaft weiterveräußert. Das FA erkannte durch eine interne Verfügung an, daß eine steuerfreie Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges i.S. des § 17 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) vorliege.
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