BFH - 16.11.1976 (VII B 84/74) - DRsp Nr. 1997/13111
BFH, vom 16.11.1976 - Aktenzeichen VII B 84/74
DRsp Nr. 1997/13111
»Der Streitwert des Verfahrens über eine einstweilige Anordnung kann nur von Fall zu Fall bestimmt werden. Falls keine besonderen Umstände vorliegen, ist er auf 1/3 des Wertes der Hauptsache zu bemessen.«
Normenkette:
FGO (a.F.) § 140 Abs. 3 ;
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.