BFH - 19.09.1984 (II R 139/82) - DRsp Nr. 1997/16064
BFH, vom 19.09.1984 - Aktenzeichen II R 139/82
DRsp Nr. 1997/16064
»Das Halten von Fahrzeugen mit fest aufmontierten Tanks, die zur Beförderung von Schlempe in einem landwirtschaftlichen Betrieb verwendet werden, ist nicht von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, weil solche Fahrzeuge geeignet sind, auch außerhalb eines landwirtschaftlichen Betriebs verwendet zu werden. Landwirtschaftlicher Betrieb in diesem Sinne ist eine Wirtschaftseinheit, in der die Produktionsfaktoren Boden, Betriebsmittel und menschliche Arbeit zusammengefaßt sind und, aufeinander abgestimmt, planmäßig eingesetzt werden, um Güter zu erzeugen und zu verwerten oder Dienstleistungen bereitzustellen.«
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