I. Streitig ist für den Veranlagungszeitraum 1961, ob ein Teil eines Einfamilienhauses aus dem Betriebsvermögen entnommen wurde und ein Entnahmegewinn entstand.
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|