BFH - 20.06.1984 (I R 22/80) - DRsp Nr. 1997/16016
BFH, vom 20.06.1984 - Aktenzeichen I R 22/80
DRsp Nr. 1997/16016
»Eine Klage, die sich gegen den Widerruf eines Erlasses nach § 50 Abs. 6EStG 1975 wendet, kann nicht als gegen die Steueranmeldung gemäß § 73eEStDV gerichtet angesehen werden. Die Frage, ob der Steuerschuldner diese Steueranmeldung anfechten kann, war nicht zu entscheiden.«