BFH - 21.07.1970 (VI R 71/68) - DRsp Nr. 1997/10237
BFH, vom 21.07.1970 - Aktenzeichen VI R 71/68
DRsp Nr. 1997/10237
»1. Bei der Abgrenzung des einkommensteuerrechtlichen Begriffes "Pflegekinder" ist es nach der Änderung des § 32 Abs. 2 Nr. 2a Buchstabe aa EStG durch das StÄndG 1961 vom 13.07.1961 (BGBl I 1961, 981) als ausreichend anzusehen, daß solche Kinder von den Pflegeeltern "überwiegend" unterhalten werden. 2. Die im Kindergeldgesetz in der Fassung vom 27.07.1957 (BGBl I 1957, 1061) und im Bundeskindergeldgesetz vom 14.04.1964 (BGBl I 1964, 265) enthaltenen Bestimmungen des Begriffes "Pflegekinder" sind für das Einkommensteuerrecht nicht maßgebend.«
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