I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betreibt einen Importgroßhandel mit Lebensmitteln. Er unternahm vom 15. bis 30. April 1967 mit seiner im Betrieb nicht mitarbeitenden Ehefrau eine Informationsreise in die USA. Die Reisekosten betrugen 6.735 DM. Reiseveranstalter war der Deutsche Industrie- und Handelstag. Vorangegangen war eine Einladung der Florida Development Commission, einer Dienststelle des Staates Florida. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) versagte den Betriebsausgabenabzug der Reisekosten. Der Einspruch wurde als unbegründet zurückgewiesen. Die Klage hatte Erfolg. Das Finanzgericht (FG) hat ausgeführt:
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