Der Antragsteller hatte gegen drei Beschlüsse des Finanzgerichts Beschwerde eingelegt, ohne sich iS des Art 1 Nr 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs vertreten zu lassen. Er beantragt, ihm für diese Verfahren das Armenrecht zu bewilligen.
Zur Begründung führt der Antragsteller aus:
"Der Kläger und Beschwerdeführer ist zur Zeit ohne jegliches Einkommen und folglich nicht in der Lage, die Kosten eines Rechtsanwaltes zu bezahlen".
Die Anträge sind abzulehnen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|