I. Der Revisionskläger (Steuerpflichtiger) befaßt sich mit der Entwicklung der Herstellung und dem Vertrieb von Arzneimitteln. Er vertreibt u.a. die Präparate ... . Gegen den Vertrieb dieser Präparate durch ihn wendet sich seit dem Jahre 1959 die C-AG mit der Begründung, daß alle ihr bekannten Verfahren zur Herstellung der betreffenden Präparate durch ihre älteren deutschen Patente oder Patentanmeldungen geschützt seien.
Der Steuerpflichtige bestreitet die ihm vorgeworfene Patentverletzung.
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