I. Der Steuerpflichtige betreibt eine Maschinenfabrik. Mit Verfügung vom 20. März 1970 ordnete der Beklagte und Revisionskläger zu 1. (Finanzamt - FA -) bei dem Steuerpflichtigen eine Betriebsprüfung an, die von der Großbetriebsprüfungsstelle B ab 15. September 1970 durchgeführt wurde. Die Prüfung erstreckte sich auf die Jahre 1965 bis 1967 und wurde durch Verfügung des FA vom 14. September 1970 auf das Jahr 1968 erweitert.
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