I. Die Revisionsbeklagte (Steuerpflichtige), eine GmbH, befaßte sich im Streitjahr 1962 mit der Errichtung und Verwaltung von Mietwohngebäuden für eigene Rechnung sowie mit der Errichtung und Veräußerung von Eigenheimen, Wohnungs- und Teileigentum. Ferner fungierte sie für das von ihr errichtete und veräußerte Wohnungseigentum als Verwalter im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Darüber hinaus verwaltete sie von ihr errichtete Eigenheime und Garagen für fremde Rechnung. Das Verhältnis der bewirtschafteten eigenen Einheiten zur Fremdbewirtschaftung hat das Finanzgericht (FG) zum 31. Dezember 1962 (Ende des Streitjahres) wie folgt festgestellt:
Bewirtschaftung Bewirtschaftung
Rechnung Rechnung
Mietwohnungen 162 -
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