I. Die Revisionskläger (Steuerpflichtige) sind Eheleute; sie erzielten im Streitjahr 1965 im Inland ein zu versteuerndes Einkommen von 37.758 DM, dem ein in Österreich erlittener Verlust aus der Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft in Höhe von umgerechnet 43.538 DM gegenüberstand.
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