I. Die Klägerin und Revisionsklägerin ist eine durch Umwandlung aus einer GmbH entstandene, handelsgerichtlich eingetragene OHG. In den Jahren 1955/56 errichtete die OHG auf den zuvor erworbenen unbebauten Grundstücken in B -Straße und -Straße Wohngebäude, die am 1. Juli 1956 bzw. am 1. April 1956 bezugsfertig wurden. Die Einkünfte der OHG wurden als solche aus Vermietung und Verpachtung behandelt.
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