I. Für den Erhebungszeitraum 1974 ist streitig, ob das Unternehmen der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) den Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr im Sinne der §§ 11 Abs 4 und 13 Abs 3 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) 1974 zum Gegenstand hatte.
Die Klägerin betreibt seit dem 21. Januar 1974 das unter liberianischer Flagge fahrende und im liberianischen Schiffsregister eingetragene, in der internationalen Trampschiffahrt eingesetzte MS "X.".
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