I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) nahm am schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung 1973 teil. Seine Arbeiten wurden wie folgt bewertet:
1. Klausur (Reichsabgabenordnung - AO -, Umsatzsteuer und Einheitsbewertung) Note 5,
2. Klausur (Steuern vom Einkommen und Ertrag) Note 5, 3. Klausur (Buchführung und Bilanzwesen) Note 6.
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