Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hat mit Vertrag vom 30. Juni 1977 die Anteile an der ... GmbH erworben und sie in das Betriebsvermögen seines Einzelhandelsunternehmens übernommen. Er hat für die Anteile einen Betrag von 151.105 DM aufgewandt. Bereits zum 31. Dezember 1977 begehrte der Kläger auf die Anteile eine Teilwertabschreibung mit der Begründung, daß eine Fehlmaßnahme vorliege. Er habe statt der erhofften Gewinne Verluste erwirtschaftet.
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