I. Die Beteiligten streiten in einem Klageverfahren vor dem Niedersächsischen Finanzgericht -FG- darüber, ob der von den Klägern, Antragstellern und Beschwerdeführern (Antragsteller) aus einer Betriebsaufgabe erzielte Gewinn mit dem ermäßigten Steuersatz nach § 34 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu besteuern ist und ob bei der Gewinnermittlung der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG angesetzt werden kann. Über die Klage ist noch nicht entschieden.
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