I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine Publikumskommanditgesellschaft. Gegenstand ihres Unternehmens ist die Entwicklung von Grundstücken, insbesondere die Übernahme der Anlagen zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung im Gebiet des Zweckverbandes X (Zweckverband), deren Ausbau und Betrieb sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Maßnahmen.
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