Die Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) sind Eheleute, die zur Einkommensteuer zusammen veranlagt werden. Für ihre Einkommensbesteuerung ist der Antragsgegner und Beschwerdegegner (das Finanzamt -FA-) zuständig. Der Antragsteller (Ehemann) ist an einer Grundstücks GmbH & Co. KG beteiligt. Für die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung der KG ist das FA für Körperschaften ... (Betriebs-FA) zuständig. Die KG machte für 1983 einen Verlust geltend. Das Betriebs-FA hat den Verlust in geringerer Höhe festgestellt. Die KG hat Einspruch eingelegt, über den noch nicht entschieden worden ist, und Aussetzung der Vollziehung beantragt. Das Betriebs-FA hat die Vollziehung des Feststellungsbescheids hinsichtlich eines weiteren Verlustbetrags ausgesetzt (anteiliger Verlust des Antragstellers ... DM).
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