Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) betrieb im Streitjahr 1982 ein Busunternehmen. Seine Busse fuhren auch im Linienverkehr. Er erstattete den Busfahrern pauschal die Reisekosten (Verpflegungsmehraufwand) mit insgesamt 9.852 DM.
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|