VO (EWG) Nr. 243/78 Art. 2 Abs. 3 ; VO (EWG) Nr. 2727/75 Art. 16 Abs. 4 ;
Fundstellen:
BFHE 147, 575
BFH - Beschluß vom 29.10.1986 (VII R 126/81) - DRsp Nr. 1996/12317
BFH, Beschluß vom 29.10.1986 - Aktenzeichen VII R 126/81
DRsp Nr. 1996/12317
»Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden folgende Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:1. Ergibt sich aus dem Gemeinschaftsrecht (Art. 2 Abs. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 243/78, Art. 16 Abs. 4 der Verordnung (EWG) Nr. 2727/75), daß bei der Festsetzung einer Ausfuhrerstattung für eine aus einem Mitgliedstaat ausgeführte Ware die in einer - bei der Ausfuhr vorgelegten - Lizenz enthaltene Vorausfestsetzung der Ausfuhrerstattung nicht angewandt werden darf, wenn in der Lizenz, die auch eine Vorausfestsetzung des Währungsausgleichsbetrags enthält, vermerkt ist, daß sie in einem anderen Mitgliedstaat gültig ist?2. Bei Bejahung der Frage zu 1.:Besteht in diesem FalIe (1.) unter bestimmten Voraussetzungen Vertrauensschutz mit der Folge, daß die Vorausfestsetzung der Ausfuhrerstattung gleichwohl anzuwenden ist?«
Normenkette:
VO (EWG) Nr. 243/78 Art. 2 Abs. 3 ;
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