An der Klägerin zu 1 sind der Kläger zu 2 mit 55 v.H. sowie die beiden Beigeladenen mit je 22,5 v.H. beteiligt. Den gemeinen Wert der Anteile an der Klägerin zu 1 auf den 31. Dezember 1982 stellte das beklagte Finanzamt (FA) durch Bescheid vom 17. Oktober 1984, der der Klägerin zu 1 mit Wirkung für und gegen alle Beteiligten bekannt gegeben wurde, auf .... v.H.fest. Den Einspruch der Klägerin zu 1 hat das FA durch Einspruchsentscheidung zurückgewiesen, ohne die Gesellschafter der Klägerin zu 1 zum Einspruchsverfahren hinzuzuziehen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|