BFH - Urteil vom 06.11.1985 (I R 56/82) - DRsp Nr. 1996/10220
BFH, Urteil vom 06.11.1985 - Aktenzeichen I R 56/82
DRsp Nr. 1996/10220
»Besteht gewerbesteuerrechtlich ein Organschaftsverhältnis, ist der beim Organträger zusammenzufassende Gewerbeertrag des Organkreises um Teilwertabschreibungen des Organträgers auf Beteiligungen an Organgesellschaften zu erhöhen, soweit die Teilwertabschreibungen betragsmäßig den erlittenen Verlusten der Organgesellschaft entsprechen.«