BFH - Urteil vom 06.12.2001 (V R 6/01) - DRsp Nr. 2002/4769
BFH, Urteil vom 06.12.2001 - Aktenzeichen V R 6/01
DRsp Nr. 2002/4769
»1. Verpachtet ein Land- und Forstwirt seinen gesamten landwirtschaftlichen Betriebsteil, so unterliegen die Verpachtungsumsätze nicht der pauschalen Umsatzbesteuerung nach Durchschnittsätzen, wenn er nach der Verpachtung in nur geringfügigem Umfang weiterhin als Forstwirt tätig ist.2. Wird ein Wirtschaftsgut zunächst für nach Durchschnittsätzen besteuerte Umsätze und später für Umsätze verwendet, die nicht der Besteuerung nach Durchschnittsätzen unterliegen, kommt eine nachträgliche Gewährung des Vorsteuerabzugs gemäß § 15aUStG in Betracht.«
Normenkette:
UStG (1991) §§ 15a 24 ;
Gründe:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.