I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Sie bewirtschafteten bis zum 30. Juni 1979 in Form einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) einen landwirtschaftlichen Betrieb mit rund 10 ha Weinbergen und rund 75 ha Ackerland. Nachdem sie ihrem am 10. Oktober 1959 geborenen Sohn (S) durch Vertrag vom 25. Juni 1979 ihre Weinbergflächen und einen Teil des Ackerlands geschenkt hatten, nahmen sie ihn durch Gesellschaftsvertrag vom 28. Juni 1979 als weiteren Gesellschafter in die GbR auf.
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