BFH - Urteil vom 14.11.1986 (VI R 214/83) - DRsp Nr. 1996/12395
BFH, Urteil vom 14.11.1986 - Aktenzeichen VI R 214/83
DRsp Nr. 1996/12395
»Hat ein Arbeitgeber nach Abschluß einer Lohnsteuer-Außenprüfung seine Zahlungsverpflichtung nach § 42d Abs. 4 Nr. 2EStG schriftlich anerkannt, so muß das FA seit Inkrafttreten der AO (1977) gegen ihn einen schriftlichen Haftungsbescheid erlassen, wenn er seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen will.«