I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist ein Unternehmen für Hoch-, Tief- und Straßenbau. Am 22. März 1976 beantragte sie für die Anschaffung einer hydraulischen Portalramme die Gewährung einer Investitionszulage. Sie legte dazu eine Bestellung vom 26. Juni 1975, eine Auftragsbestätigung der Lieferfirma vom gleichen Tag sowie eine Rechnung vom 24. Oktober 1975 vor. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) gewährte daraufhin mit Bescheid vom 24. Mai 1976 die Zulage antragsgemäß.
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|