I.
Der als Fachanwalt für Steuerrecht tätige Kläger und Revisionskläger (Kläger) war vom 1. April 1985 bis zum 7. November 1986 Zwangsverwalter des Grundstücks W-Straße. Nach Verkauf des Grundstücks hob das Amtsgericht die Zwangsverwaltung auf.
Mit Vertrag vom 7. Mai 1985 hatte der Kläger das Grundstück an die Firma ... -GmbH (GmbH) für eine Jahresmiete von 168000 DM "plus jeweils gültiger Mehrwertsteuer" vermietet. Die zuzüglich Umsatzsteuer vereinnahmte Miete führte er an die Grundpfandgläubiger ab, die die Zwangsverwaltung beantragt hatten.
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