Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist im Besitz einer Direktverkaufs-Referenzmenge in Höhe von... kg. Sie begehrte mit Schreiben vom 4. März 1996 die Festsetzung einer Direktverkaufs-Referenzmenge in Höhe von... kg bei gleichzeitiger entsprechender Verringerung ihrer Anlieferungs-Referenzmenge Milch auf... kg für das Milchwirtschaftsjahr 1996/97. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Hauptzollamt --HZA--) hat ihren Antrag abgelehnt, weil die den neuen Bundesländern zur Verfügung stehende Gesamtgarantiemenge für Direktverkäufe zur Zeit erschöpft sei. Hiergegen richtet sich die Klage, die das Finanzgericht (FG) abgewiesen hat.
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