BFH - Urteil vom 28.10.1986 (VII R 41/86) - DRsp Nr. 1996/12339
BFH, Urteil vom 28.10.1986 - Aktenzeichen VII R 41/86
DRsp Nr. 1996/12339
»1. Die Bescheinigung der zuständigen Landesstelle nach § 9 Abs. 2 MGVO über das Vorliegen einer besonderen Situation des Milcherzeugers ist ein Grundlagenbescheid im Verhältnis zur Feststellung der Anlieferungs-Referenzmenge (Milchquote) durch das HZA. Das gilt auch für den Bescheid der zuständigen Landesstelle, mit dem die Ausstellung einer solchen Bescheinigung verweigert wird.
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