FlurbG §§ 44, 68 Abs. 1 ; GrEStG (1983) § 1 Abs. 1 Nr. 3 S. 2; GrEStG RP § 2 Abs. 1 Nr. 3, § 5 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 3 ;
Fundstellen:
BFHE 147, 540
BStBl II 1987, 133
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz,
BFH - Urteil vom 29.10.1986 (II R 59/85) - DRsp Nr. 1996/12308
BFH, Urteil vom 29.10.1986 - Aktenzeichen II R 59/85
DRsp Nr. 1996/12308
»Erwarb ein als gemeinnützig anerkannter Sportverein mehrere Grundstücke, um eine Schlittschuhbahn anzulegen, und gehörten diese Grundstücke zu einem Flurbereinigungsgebiet, so erstreckte sich die für diesen Erwerbsvorgang in Betracht kommende Befreiungsvorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 7GrEStG RP nicht auf das später im Wege der Landabfindung erworbene, an anderer Stelle gelegene Abfindungsgrundstück.«
Normenkette:
FlurbG §§ 44, 68 Abs. 1 ; GrEStG (1983) § 1 Abs. 1 Nr. 3 S. 2; GrEStG RP § 2 Abs. 1 Nr. 3, § 5 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 3 ;
Gründe:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.