BFH - Urteil vom 30.05.1984 (I R 146/81) - DRsp Nr. 1996/12033
BFH, Urteil vom 30.05.1984 - Aktenzeichen I R 146/81
DRsp Nr. 1996/12033
»Bei einem Immobilien-Leasing in der Form des Full-pay-out-Leasings (sog: Vollamortisationsvertrag) ist der Leasinggegenstand dem Leasingnehmer steuerlich zuzurechnen, wenn zu erwarten ist, daß nach Ablauf der Grundmietzeit das bürgerlich-rechtliche Eigentum an dem Leasinggegenstand ohne Zahlung eines zusätzlichen Entgelts oder gegen Zahlung nur eines geringen Entgelts auf den Leasingnehmer übergeht.«