Investitionsabzugsbetrag (IAB) und Sonderabschreibung nach § 7g EStG setzen für Firmenwagen eine (fast) ausschließlich betriebliche Nutzung voraus. Welche Nachweise kann das Finanzamt hierfür verlangen? Laut BFH können die Anteile der betrieblichen und der außerbetrieblichen Kfz-Nutzung nicht nur durch ein Fahrtenbuch, sondern auch durch andere Beweismittel nachgewiesen werden. Wir bringen die Kernaussagen der Entscheidung für Sie auf den Punkt.
Der BFH hat entschieden, dass der Anteil der betrieblichen und der außerbetrieblichen Nutzung eines Kfz für die Inanspruchnahme des IAB oder der Sonderabschreibung nach § 7g EStG nicht ausschließlich durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden kann, sondern auch durch andere geeignete Aufzeichnungen (BFH, Urt. v. 16.03.2022 - VIII R 24/19).
Der Kläger erzielte als Rechtsanwalt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit gem. § 18 EStG. Für die Anschaffung eines Pkw machte er einen IAB geltend.
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