Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des 1. Zivilsenats des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 9. Februar 2024 wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Der Geschäftswert wird auf 200.000 € festgesetzt.
I.
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